Immobilienverwaltungen

In folgenden Städten verwalten wir Objekte:

Im Saarland:  Homburg, Saarbrücken, Kirkel-Limbach, Bexbach, Neunkirchen, St.Wendel, Ottweiler, Illingen,

In Rheinland-Pfalz:  Zweibrücken, Pirmasens, Contwig, Waldmohr, Bechhofen,  

 

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Unsere Leistungen in der WEG-Verwaltung

Der Verwalter hat nach den Weisungen des Auftraggebers mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Verwalters zu handeln und hat insbesondere das Grundstück und das Gemeinschaftseigentum in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten. Zu den Pflichten des Verwalters gehört insbesondere:

Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen und für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen,

für die ordnungsmäßige Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen,

gemeinschaftliche Gelder zu verwalten,

alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Bewirtschaftung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen,

gerichtliche und außergerichtliche Ansprüche geltend zu machen,

regelmäßige Begehungen der Objekte in allen Bereichen, insbesondere Prüfung der den Hauswarten oder Wartungsfirmen auferlegten Arbeiten. Erforderliche Hilfskräfte (Hauswarte, Reinigungskräfte, etc.) einzustellen und zu kündigen und Wartungsfirmen zu beauftragen, Ihre Tätigkeit zu bestimmen und zu überwachen,

jährliche Abrechnung aller Einnahmen und Ausgaben und die Rechnungslegung in der Wohnungseigentümerversammlung,

fristgerechte Zahlung aller öffentlichen Lasten, Abgaben und wiederkehrenden Leistungen, die Bezahlung von Handwerkern, Lieferanten und sonstigen Rechnungen,

die genaue Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften,

ausreichend für den Versicherungsschutz zu sorgen,

dem Auftraggeber unverzüglich von allen wichtigen Angelegenheiten, insbesondere auch von Zwangsmaßnahmen Dritter, in Kenntnis zu setzen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

Fragen?  Tel: 06841/1887072  oder per eMail:  Hausverwaltung@ImmoREGS.de

 

  

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Unsere Leistungen in der Miet-Verwaltung

Der Verwalter verpflichtet sich, das Verwaltungsobjekt im Interesse des Eigentümers mit dem Ziel bestmöglichen Ertrages zu verwalten. Er hat sämtliche Handlungen vorzunehmen, die geeignet und erforderlich sind, das Verwaltungsobjekt in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten. Dabei führt der Verwalter in dem Objekt nachfolgend im einzelnen beschriebene reguläre Verwaltungsaufgaben aus:

Bekanntgabe der Übernahme der Verwaltung und Anweisung an den Mieter, für die Dauer des Verwaltervertrages unwiderruflich alle Mietzinsforderungen auf das angegebene Verwaltungskonto zu zahlen.

Mietverträge in Abstimmung mit dem Eigentümer abzuschließen bzw. zu kündigen.

Übernahme der Mietsache vom ausscheidenden Mieter und übergabe an den neuen Mieter sowie Erstellung des Übernahme- / Übergabeprotokolls.

Geltendmachung von Miete, Nebenkosten und sonstigen Nutzungsentgelten (Kautionen) gegenüber dem Mieter und Kontrolle über den Eingang aller mit der Bewirtschaftung des Verwaltungsobjektes zusammenhängender Zahlungen.

Geltendmachung vereinbarter Mieterhöhungen, soweit der Erhöhungsbetrag (Staffelmiete) unmittelbar mietvertraglich bestimmt ist.

Sollte eine mietvertragliche Regelung zur Mieterhöhung nicht bestehen, aber eine gesetzliche Regelung eine Anpassung des Mietzinses an die ortsübliche Vergleichsmiete gestatten, so wird der Verwalter dem Eigentümer entsprechende Vorschläge zur Mietpreisanhebung unterbreiten und - soweit gewünscht - die Angleichung dem Mieter gegenüber geltend machen.

Erhöhung bzw. Anpassung aller Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen an den tatsächlichen Aufwand, soweit keine mietvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen dem entgegenstehen.

Führen der gesamten Korrespondenz mit den Mietern und Dritten, Entgegennahme und Abgabe von Willenserklärungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Verwaltungsauftrages erforderlich sind.

Erstellung der Nebenkostenabrechnung, soweit die Abrechnung nicht durch eine Fachfirma erfolgt (z.B. Heizkostenabrechnung), und Geltendmachung der Kosten beim Mieter am Ende des Wirtschaftsjahres, Kontrolle über den Eingang der Nachforderungsbeträge bzw. Anweisung aller Guthaben an die Mieter.

Anmahnung und Beitreibung von Miet- und Nebenkostenrückständen bei den Mietern, Geltendmachung von Forderungen gegenüber Dritten, Beauftragung eines geeigneten Rechtsanwaltes zur Führung eines gerichtlichen Rechtsstreits und die Führung des gesamten Schriftverkehrs mit dem beauftragten Rechtsanwalt.

Wahrnehmung der Rechte des Eigentümers gegenüber Behörden, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und zur Wahrnehmung dieser Rechte gegebenenfalls Erteilung von Prozessvollmachten.

Prozessvollmacht zu erteilen für Räumungsklagen, Zahlungsklagen jeder Art einschließlich entstandener Kosten aus Miet- und Nutzungsverhältnissen sowie für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Miet- und Nutzungsverhältnissen ergeben. Bevor der Verwalter rechtliche Schritte veranlasst, hat er eine Abstimmung mit dem Auftraggeber vorzunehmen.

Sachliche und rechnerische Prüfung sowie Zahlung aller Ausgaben und Gebühren, Begleichung der Handwerker- und Lieferantenrechnungen und sonstiger mit der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zusammenhängender Rechnungen im Auftrag des Eigentümers, wobei der Verwalter keine Garantieverpflichtung gegenüber dem Eigentümer aus den vorgenommenen Arbeiten übernimmt.

Der Verwalter hat über Einnahmen und Ausgaben der Verwaltung ordnungsgemäß Buch zu führen und die Originalbelege zu sammeln. Er hat die Mieteingänge getrennt von seinem Vermögen auf einem gesonderten Konto zu führen (Verwaltungskonto). Der Verwalter erstellt jährlich eine Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben unter Bekanntgabe des Standes des Verwaltungskontos. Einwendungen gegen diese Abrechnung müssen innerhalb von einem Monat nach Empfang schriftlich erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abrechnung als anerkannt. über das in der letzten Abrechnung ausgewiesene Guthaben kann der Eigentümer jederzeit abzüglich der im laufenden Monat zu zahlenden Aufwendungen frei verfügen. Neben der jährlichen Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben, hat der Verwalter eine monatliche Abrechnung bis zum 15. Werktag des Folgemonats vorzulegen.

Der Verwalter beauftragt Handwerker seiner Wahl. Dem Eigentümer bleibt es vorbehalten, in besonderen Fällen die Handwerker zu bestimmen. Dem Verwalter obliegt die Prüfung und Abnahme der Arbeiten sowie nach Prüfung der Rechnungen auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit deren Begleichung zu Lasten des Verwaltungskontos. über Reparaturen, die im Einzelfall mit einem höheren Betrag als EUR 1.000,- veranschlagt sind, macht der Verwalter dem Eigentümer hiervon schriftliche Mitteilung. Er holt Kostenvoranschläge von zuverlässigen Handwerkern/Unternehmen ein und übersendet diese dem Eigentümer zur Entscheidung. Der Verwalter ist in Absprache mit dem Eigentümer berechtigt, nach pflichtgemäßen Ermessen Fachleute wie Architekten u.a. heranzuziehen. Der Verwalter übernimmt hinsichtlich der Unterhaltung und Instandsetzung des Objekts keine überwachungspflicht.

Der Verwalter hat für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen.

Soweit Dritte, die für Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Verwaltung veranlasst sind, Rabatte, Skonti oder sonstige Zahlungsvorteile gewähren, sind diese an den Eigentümer weiterzugeben.

Mietkautionen und Bankgarantien etc., die die Mieter dem Eigentümer zur Verfügung stellen, liegen beim Verwalter und werden von diesem aufbewahrt. Barkautionen sind auf einem separaten Bankkonto verzinslich anzulegen.

 Fragen?  Tel: 06841/1887072  oder per eMail: Hausverwaltung@ImmoREGS.de

 

   

Folgende Leistungen bieten wir auch ohne Verwaltervertrag an:

Heizkosten- und Wasserverbrauchsabrechnung

Nebenkostenabrechnung

Betriebskostenabrechnung

Buchungen von Ein- und Ausgaben von Mietobjekten

Fragen?  Tel: 06841/1887072  oder per eMail: Hausverwaltung@ImmoREGS.de

  

   

    

Hausmeisterdienste

 

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Folgende Dienstleistungen bieten wir an:

Hausmeister-Service

Kehr-, Schnee- und Räumdienste

Reinigungs-Service

Technischer-Service

Gartenpflegearbeiten

Fragen?  Tel: 06841/1887072  oder per eMail:  Hausmeister@ImmoREGS.de

 

  

Achtung: Die hier aufgeführten Leistungen sind Dienstleistungen die von uns erbracht werden können, und im Einzelfall im Verwaltervertrag bzw. im Hausmeistervertrag vereinbart werden. Ein Anspruch aus der hier aufgeführten Aufzählung kann nicht abgeleitet werden.

 

   

 

     

Berufliche Informationen
Wer darf eine Hausverwaltung betreiben? Es gibt kein Berufsgesetz für Hausverwaltungen. Es wird keinerlei berufliche Qualifikation vorausgesetzt, um eine Hausverwaltung freiberuflich oder als Gewerbe betreiben zu dürfen. Dies wird deutlich, wenn man die Zahl der Berufsgruppen sieht, die sich mittlerweile dieser Tätigkeit angenommen haben. Beispielsweise Steuerberater oder Rechtsanwälte, aber auch Immobilienmakler oder gänzlich vollkommen berufsfremde haben sich der Hausverwaltung angenommen. Ob eine Hausverwaltung qualifiziert ist, können sie nur anhand der Berufsausbildung der Mitarbeiter und der Zugehörigkeit bei einem Berufsverband, welcher nur qualifizierte Unternehmen als Mitglied aufnimmt, erkennen.
 
Verbandszugehörigkeit: Die ImmoREGS GmbH ist Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz / Saarland e.V. kurz vdiv-rps. Die Mitglieder des vdiv-rps sind fachlich ausgebildete Wohnungseigentums- und Mietverwalter. Der vdiv-rps sorgt für die ständige Fortbildung der Mitglieder. Mitglieder ohne fachlichen Nachweis können nur eine Probemitgliedschaft erwerben (Teilnahme an den Veranstaltungen aber keine Führung des Verbandszeichens). Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. ist Mitglied im Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (Berlin).

Des weiteren ist der Geschäftsführer Robert E.G. Sebald Vorstandsmitglied in der Gemeinschaft der Immobilieneigentümer e.V. kurz (GdI), wo er in der Rechtsberatung für die Mitglieder tätig ist.

     

Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter: Mit dem Studium zum Immobilienwirt (Diplom E.I.A.) verfügt Herr Robert E.G. Sebald als Geschäftsführer über alle notwendigen kaufmännische und technische Kenntnisse die für eine professionelle Hausverwaltung nötig sind. Seine Weiterbildung zum Facility Management Agent (IHK) befähigt Ihn darüber hinaus, auch große komplexe Gewerbe- und Wohnobjekte kompetent zu betreuen. Seine frühere Ausbildungen als Maler und Lackierer und zum Bauzeichner (Hochbau), sowie seine Weiterbildung zum Gebäude-Energieberater (HWK) ergänzen sein bautechnisches Wissen zusätzlich, darüber hinaus verfügen er und seine Mitarbeiter über umfangreiche Weiterbildungs- und Fortbildungmaßnahmen. Eine gute Hausverwaltung zeichnet sich nicht durch ihre einmal erworbene Befähigung aus, sondern durch ihre ständige Fort- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Nur durch ständiges aktualisieren des Fachwissens sind die Mitarbeiter in der Lage, die Objekte kompetent zu verwalten.

 

Unsere Mitarbeiter verfügen neben ihren fundierten Berufsausbildungen über folgende zusätzlichen Qualifikationen:

Immobilienwirt (Diplom EIA)

Praktische Grundlagen des Immobiliengeschäfts (IHK)

Immobilienverwaltung (IHK)

Facility Management (IHK)

Grundstudium Immobilienmakler (EIA Zertifikat)

Professionelle Objektbesichtigung (VDM Zertifikat)

Facility Management Agent (IHK)

Zwangsverwaltung von Immobilien (VDM Zertifikat)

   

 

 

Wir sind IHK-Ausbildungsbetrieb:

Wir haben z.Z. drei Auszubildende, die den Beruf der Immobilienkauffrau erlernen.







Sachverständigenwesen

 

Wertermittlung von Immobilien

     Bilderquelle:ImmoREGS®

Erstellung von Verkehrswertgutachten für:

· unbebaute Grundstücke (wie z.B. Bauerwartungsland, Baugrundstücke, Land- und Forstwirtschaftliche Grundstücke)

· bebaute Grundstücke (wie z.B. Wohn- und Gewerbeimmobilien, Einkaufszentren, Industrieanlagen, Freizeitimmobilien)

· Grundstücksgleiche Rechte (wie z.B. Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurechte)

· Rechte und Belastungen an Grund und Boden (wie z.B. Nießbrauchsrechte)

· Wertermittlung in Sonderfällen (wie z.B. Zwangsversteigerungen, Schiedsgutachten, Zugewinnausgleich, Gutachtenprüfung, Mietwertgutachten, Ermittlung von Versicherungswerten)

· Bautechnische Gutachten über Baumängel und Bauschäden

· Baubegleitende Sachverständigentätigkeit zur Qualitätssicherung bei Bauvorhaben aller Art

Der Wert einer Immobilie bzw. eines Grundstücks wird hauptsächlich durch deren Nutzung bestimmt. Als Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken können wir Ihnen mit aktueller Fachkenntnis und Erfahrung Entscheidungshilfen zu den verschiedenen Anlässen in Form eines Gutachtens zur Verfügung stellen.



Es gibt viele denkbare Anlässe zur Ermittlung des Wertes von Häusern, Wohnungen, Gewerbeobjekten, bebauten und unbebauten Grundstücken:

Erwerb, bzw. Veräußerung einer Immobilie
gesellschaftliche, Familien- oder erbliche Streitigkeiten
Festsetzungen von Entschädigungen
Feststellen von wirtschaftlichen Einbußen
Kreditgewährung / Beleihungen
Versicherungsfälle
Gebrauchswertbestimmung
Grundstückstausch
Sanierungen
der gerichtliche Beweisbeschluss
Die vorbereitende Beschaffung von Informationen bei den Eigentümern sowie den verschiedenen Behörden sind die wichtigsten Stützpfeiler einer jeden seriösen Wertermittlung. Zudem ist eine Objektbesichtigung vor Ort unerlässlich für ein fundiertes Urteil. Aufgrund des umfassenden Vertrauens in den Sachverstand, die Unparteilichkeit und die Gewissenhaftigkeit des Wertermittlers ist diesen Recherchen besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu widmen.



Das Ziel jeder gewöhnlichen Wertermittlung ist zweifellos die Findung des Verkehrswertes. Der Verkehrwert wird laut § 194 des Baugesetzbuches wie folgt beschrieben:

„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wären.“

Der Verkehrswert ist somit eine Preisprognose bezogen auf einen Bewertungsstichtag unter Berücksichtigungen rechtlicher Gegebenheiten (Rechte und Belastungen) und tatsächlichen Eigenschaften (Grundstücksqualität, Art und Maß der Nutzung …..)
Wir berechnen objektiv den Wert Ihrer Immobilie. Dies geschieht nach den aktuellen Gesetzen, Bestimmungen und Verordnungen, sowie mit Hilfe neuster Computer-Software und ständigen Fortbildungsmaßnahmen.

Fragen?  Tel: 06841/1887072  oder per eMail:  Wertermittlung@ImmoREGS.de

 

 

Gebäudethermografie                           

    Bilderquelle:ImmoREGS®

Was ist Gebäudethermografie? Mit Hilfe der Gebäudethermografie können Energieverluste visuell dargestellt werden. Um eine Sanierung effektiv planen zu können ist es sinnvoll vorher zu prüfen, wo versteckte Baumängel bestehen, wo sich Wärmebrücken befinden und an welchen Stellen eine Sanierung den größtmöglichen Erfolg verspricht. Nach einer erfolgreichen Sanierung, kann die Qualität der Baumaßnahmen überprüft werden.

Fragen?  Tel: 06841/1887072  oder per eMail:  Thermografie@ImmoREGS.de


        

  

  


Feuchte-Schäden, Schimmel-Gutachten   

     Bilderquelle:ImmoREGS®

Wir messen für Sie:
Objekt-Temperatur, Raum-Temperatur, Windbewegungen mit Wind-Temperatur, Objekt-Feuchtigkeit, Raum-Temperatur mit Raum-Feuchtigkeit und Gebäudethermografie. Außerdem bieten wir die Ermittlung, Messung und neutrale Bewertung von Schimmelpilzbelastungen, Feuchtigkeitsschäden, sowie die Erarbeitung von Sanierungskonzepten. 

Fragen?  Tel: 06841/1887072  oder per eMail:  Schimmel@ImmoREGS.de

  

    

     

Energieberatung und Energieausweis                 

    Bilderquelle:SEBALD®

Unser Tätigkeitsbereich umfasst die Erstellung von Energieausweisen, Energieberatung und Fördermittelberatung, sowie das Erstellen von energetischen Gutachten:
· wir erstellen für Ihr Haus einen Energieausweis nach den Vorgaben der EnergieEinsparVerordnung (EnEV) 
· wir beraten über Modernisierungsmaßnahmen und erstellen Wirtschaftlichkeitsberechnungen
· wir beraten über alle Möglichkeiten der Fördermittel von Bund, Land und evtl. Komune

Fragen?  Tel: 06841/1887072  oder per eMail:  Energieausweis@ImmoREGS.de

  

 

 

  

Berufliche Informationen

 

Wer darf sich Sachverständiger nennen? Es gibt kein Berufsgesetz für den Sachverständigen. Aber trotzdem darf sich nicht jeder Sachverständiger nennen, der sich für sachverständig hält. Wie es die Bezeichnung Sachverständiger schon sagt, ist von diesem zu erwarten, sach- und fachkundig zu sein. Als fachkundig zu gelten, bedeutet über ausreichend Erfahrungen zu verfügen, die für die Tätigkeit als Berater oder Gutachter auf dem speziellen Fachgebiet notwendig sind.

Es darf sich also nur derjenige Fachmann als Sachverständiger bezeichnen, dessen durch Prüfung und langjährige Erfahrung nachgewiesenes Fachwissen auf einem eng begrenzten Wissensgebiet den Standard anderer auf diesem Gebiet Tätiger übertrifft und der seine Sachkunde als Sachverständiger allen Interessierten zur Verfügung stellt. 
 
Verbandzugehörigkeit: Robert E.G. Sebald ist Mitglied im Bundesverband freier Sachverständiger e.V., eingetragen mit der Mitgl.-Nr. 1490/4557. Der Bundesverband Freier Sachverständiger e.V. ist der mit weitem Abstand größte Zusammenschluss Freier Sachverständiger im deutschsprachigen Raum. Der BVFS e.V. ist zertifiziert nach DIN ISO 9002. Der BVFS e.V. ist beim Präsidenten des Bundestages in der öffentlichen Liste der Verbände eingetragen, die gemäß Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21.09.1972 Interessen gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung vertreten. Desweiteren ist Robert E.G. Sebald Mitglied im Gebäudeenergieberater Saarland e.V. (GEB SAAR). Wichtiges Element der Verbandsarbeit ist die Weiterbildung des Sachverständigen. Durch Seminarveranstaltungen und Herausgabe der verbandsinternen Fachzeitschrift wird die Konkurrenzfähigkeit des Mitgliedes sichergestellt, denn einzig die Qualifikation des Freien Sachverständigen entscheidet über seine Position im wettbewerbsorientierten Markt. 
 
Aus-, Fort- und Weiterbildung des Sachverständigen: Mit dem Studium zum Immobilienwirt (Diplom E.I.A.) verfügt Herr Sebald über alle notwendigen kaufmännische und technische Kenntnisse die für eine professionelle Wertermittlung nötig ist. Seine Weiterbildung zum Facility Management Agent (IHK) befähigt Ihn, auch große komplexe Gewerbe- und Wohnobjekte kompetent zu beurteilen. Seine frühere Ausbildungen als Maler und Lackierer sowie die zum Bauzeichner (Hochbau) ergänzen sein bautechnisches Wissen zusätzlich. Durch die Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater (HwK) ergänzt er seine Fähigkeiten bezüglich der energetischen Bewertung. Für den Bereich der Schimmelbewertung verfügt Herr Sebald zusätzlich über den Sachkundenachweis: "Erkennen, Sanieren, Vermeiden von Schimmelpilzen in Innenräumen" durch den TÜV-Rheinland. Ein guter Sachverständiger zeichnet sich nicht durch seine einmal erworbene Befähigung aus, sondern durch seine ständige Fort- und Weiterbildung. Nur durch ständiges aktualisieren seines Fachwissens, ist er in der Lage, kompetent Gutachten zu erstellen.

  

Unsere Mitarbeiter verfügen neben ihren fundierten Berufsausbildungen über folgende zusätzlichen Qualifikationen:

Bewertung von Grundstücken und Gebäuden (BVfS e.V.)

Professionelle Objektbesichtigung (VDM Zertifikat)

Wertermittlung von Immobilien  (VDM Zertifikat) 

Verkehrwertermittlung von Gewerbeimmobilien (VDM Zertifikat) 

Immobilien mit Bergschäden (VDM Zertifikat) 

Erstellung von Schadensgutachten (VDM Zertifikat) 

Risse an Bauwerken (VDM Zertifikat) 
Wärme- und Feuchteschutz (BVfS e.V.)

Sachkundenachweis "Erkennen, Sanieren, Vermeiden von Schimmelpilzen in Innenräumen" (TÜV-Rheinland)     

Gebäude-Energieberater (HWK)
zertifizierter Gebäude-Energieberater (Zertifikat GIH Bundesverband e.V.)
dena-Energieausweis-Aussteller 
anerkannter Sachverständiger bei der KFW-Förderbank zur Beantragung von Fördermittel
anerkannter Vor-Ort-Berater durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)