Sachverständigenwesen
Wertermittlung von Immobilien
Bilderquelle:ImmoREGS®
Erstellung von Verkehrswertgutachten für:
· unbebaute Grundstücke (wie z.B. Bauerwartungsland, Baugrundstücke, Land- und Forstwirtschaftliche Grundstücke)
· bebaute Grundstücke (wie z.B. Wohn- und Gewerbeimmobilien, Einkaufszentren, Industrieanlagen, Freizeitimmobilien)
· Grundstücksgleiche Rechte (wie z.B. Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurechte)
· Rechte und Belastungen an Grund und Boden (wie z.B. Nießbrauchsrechte)
· Wertermittlung in Sonderfällen (wie z.B. Zwangsversteigerungen, Schiedsgutachten, Zugewinnausgleich, Gutachtenprüfung, Mietwertgutachten, Ermittlung von Versicherungswerten)
· Bautechnische Gutachten über Baumängel und Bauschäden
· Baubegleitende Sachverständigentätigkeit zur Qualitätssicherung bei Bauvorhaben aller Art
Der Wert einer Immobilie bzw. eines Grundstücks wird hauptsächlich durch deren Nutzung bestimmt. Als Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken können wir Ihnen mit aktueller Fachkenntnis und Erfahrung Entscheidungshilfen zu den verschiedenen Anlässen in Form eines Gutachtens zur Verfügung stellen.
Es gibt viele denkbare Anlässe zur Ermittlung des Wertes von Häusern, Wohnungen, Gewerbeobjekten, bebauten und unbebauten Grundstücken:
Erwerb, bzw. Veräußerung einer Immobilie
gesellschaftliche, Familien- oder erbliche Streitigkeiten
Festsetzungen von Entschädigungen
Feststellen von wirtschaftlichen Einbußen
Kreditgewährung / Beleihungen
Versicherungsfälle
Gebrauchswertbestimmung
Grundstückstausch
Sanierungen
der gerichtliche Beweisbeschluss
Die vorbereitende Beschaffung von Informationen bei den Eigentümern sowie den verschiedenen Behörden sind die wichtigsten Stützpfeiler einer jeden seriösen Wertermittlung. Zudem ist eine Objektbesichtigung vor Ort unerlässlich für ein fundiertes Urteil. Aufgrund des umfassenden Vertrauens in den Sachverstand, die Unparteilichkeit und die Gewissenhaftigkeit des Wertermittlers ist diesen Recherchen besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu widmen.
Das Ziel jeder gewöhnlichen Wertermittlung ist zweifellos die Findung des Verkehrswertes. Der Verkehrwert wird laut § 194 des Baugesetzbuches wie folgt beschrieben:
„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wären.“
Der Verkehrswert ist somit eine Preisprognose bezogen auf einen Bewertungsstichtag unter Berücksichtigungen rechtlicher Gegebenheiten (Rechte und Belastungen) und tatsächlichen Eigenschaften (Grundstücksqualität, Art und Maß der Nutzung …..)
Wir berechnen objektiv den Wert Ihrer Immobilie. Dies geschieht nach den aktuellen Gesetzen, Bestimmungen und Verordnungen, sowie mit Hilfe neuster Computer-Software und ständigen Fortbildungsmaßnahmen.
Fragen? Tel: 06841/1887072 oder per eMail: Wertermittlung@ImmoREGS.de
Gebäudethermografie
Bilderquelle:ImmoREGS®
Was ist Gebäudethermografie? Mit Hilfe der Gebäudethermografie können Energieverluste visuell dargestellt werden. Um eine Sanierung effektiv planen zu können ist es sinnvoll vorher zu prüfen, wo versteckte Baumängel bestehen, wo sich Wärmebrücken befinden und an welchen Stellen eine Sanierung den größtmöglichen Erfolg verspricht. Nach einer erfolgreichen Sanierung, kann die Qualität der Baumaßnahmen überprüft werden.
Fragen? Tel: 06841/1887072 oder per eMail: Thermografie@ImmoREGS.de
Feuchte-Schäden, Schimmel-Gutachten
Bilderquelle:ImmoREGS®
Wir messen für Sie:
Objekt-Temperatur, Raum-Temperatur, Windbewegungen mit Wind-Temperatur, Objekt-Feuchtigkeit, Raum-Temperatur mit Raum-Feuchtigkeit und Gebäudethermografie. Außerdem bieten wir die Ermittlung, Messung und neutrale Bewertung von Schimmelpilzbelastungen, Feuchtigkeitsschäden, sowie die Erarbeitung von Sanierungskonzepten.
Fragen? Tel: 06841/1887072 oder per eMail: Schimmel@ImmoREGS.de
Energieberatung und Energieausweis
Bilderquelle:SEBALD®
Unser Tätigkeitsbereich umfasst die Erstellung von Energieausweisen, Energieberatung und Fördermittelberatung, sowie das Erstellen von energetischen Gutachten:
· wir erstellen für Ihr Haus einen Energieausweis nach den Vorgaben der EnergieEinsparVerordnung (EnEV)
· wir beraten über Modernisierungsmaßnahmen und erstellen Wirtschaftlichkeitsberechnungen
· wir beraten über alle Möglichkeiten der Fördermittel von Bund, Land und evtl. Komune
Fragen? Tel: 06841/1887072 oder per eMail: Energieausweis@ImmoREGS.de
Berufliche Informationen
Wer darf sich Sachverständiger nennen? Es gibt kein Berufsgesetz für den Sachverständigen. Aber trotzdem darf sich nicht jeder Sachverständiger nennen, der sich für sachverständig hält. Wie es die Bezeichnung Sachverständiger schon sagt, ist von diesem zu erwarten, sach- und fachkundig zu sein. Als fachkundig zu gelten, bedeutet über ausreichend Erfahrungen zu verfügen, die für die Tätigkeit als Berater oder Gutachter auf dem speziellen Fachgebiet notwendig sind.
Es darf sich also nur derjenige Fachmann als Sachverständiger bezeichnen, dessen durch Prüfung und langjährige Erfahrung nachgewiesenes Fachwissen auf einem eng begrenzten Wissensgebiet den Standard anderer auf diesem Gebiet Tätiger übertrifft und der seine Sachkunde als Sachverständiger allen Interessierten zur Verfügung stellt.
Verbandzugehörigkeit: Robert E.G. Sebald ist Mitglied im Bundesverband freier Sachverständiger e.V., eingetragen mit der Mitgl.-Nr. 1490/4557. Der Bundesverband Freier Sachverständiger e.V. ist der mit weitem Abstand größte Zusammenschluss Freier Sachverständiger im deutschsprachigen Raum. Der BVFS e.V. ist zertifiziert nach DIN ISO 9002. Der BVFS e.V. ist beim Präsidenten des Bundestages in der öffentlichen Liste der Verbände eingetragen, die gemäß Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21.09.1972 Interessen gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung vertreten. Desweiteren ist Robert E.G. Sebald Mitglied im Gebäudeenergieberater Saarland e.V. (GEB SAAR). Wichtiges Element der Verbandsarbeit ist die Weiterbildung des Sachverständigen. Durch Seminarveranstaltungen und Herausgabe der verbandsinternen Fachzeitschrift wird die Konkurrenzfähigkeit des Mitgliedes sichergestellt, denn einzig die Qualifikation des Freien Sachverständigen entscheidet über seine Position im wettbewerbsorientierten Markt.
Aus-, Fort- und Weiterbildung des Sachverständigen: Mit dem Studium zum Immobilienwirt (Diplom E.I.A.) verfügt Herr Sebald über alle notwendigen kaufmännische und technische Kenntnisse die für eine professionelle Wertermittlung nötig ist. Seine Weiterbildung zum Facility Management Agent (IHK) befähigt Ihn, auch große komplexe Gewerbe- und Wohnobjekte kompetent zu beurteilen. Seine frühere Ausbildungen als Maler und Lackierer sowie die zum Bauzeichner (Hochbau) ergänzen sein bautechnisches Wissen zusätzlich. Durch die Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater (HwK) ergänzt er seine Fähigkeiten bezüglich der energetischen Bewertung. Für den Bereich der Schimmelbewertung verfügt Herr Sebald zusätzlich über den Sachkundenachweis: "Erkennen, Sanieren, Vermeiden von Schimmelpilzen in Innenräumen" durch den TÜV-Rheinland. Ein guter Sachverständiger zeichnet sich nicht durch seine einmal erworbene Befähigung aus, sondern durch seine ständige Fort- und Weiterbildung. Nur durch ständiges aktualisieren seines Fachwissens, ist er in der Lage, kompetent Gutachten zu erstellen.Unsere Mitarbeiter verfügen neben ihren fundierten Berufsausbildungen über folgende zusätzlichen Qualifikationen:
Bewertung von Grundstücken und Gebäuden (BVfS e.V.)
Professionelle Objektbesichtigung (VDM Zertifikat)
Wertermittlung von Immobilien (VDM Zertifikat)
Verkehrwertermittlung von Gewerbeimmobilien (VDM Zertifikat)
Immobilien mit Bergschäden (VDM Zertifikat)
Erstellung von Schadensgutachten (VDM Zertifikat)
Risse an Bauwerken (VDM Zertifikat)
Wärme- und Feuchteschutz (BVfS e.V.)- Sachkundenachweis "Erkennen, Sanieren, Vermeiden von Schimmelpilzen in Innenräumen" (TÜV-Rheinland)
- Gebäude-Energieberater (HWK)
- zertifizierter Gebäude-Energieberater (Zertifikat GIH Bundesverband e.V.)
- dena-Energieausweis-Aussteller
- anerkannter Sachverständiger bei der KFW-Förderbank zur Beantragung von Fördermittel
- anerkannter Vor-Ort-Berater durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)